
Neues KfW-Förderprogramm "Solarstrom für Elektroautos"
Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnhäusern in Selbstnutzung sollen eine Förderung von bis zu 9.600 Euro (inkl. einer Wallbox) oder 10.200 Euro (inkl. einer bidirektionalen Wallbox) erhalten.
Gefördert wird eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und einem Batteriespeicher. Die neue Wallbox-Förderung trägt die Bezeichnung „Solarstrom für Elektroautos“ mit der KfW-Kennung 442.
Voraussetzung für die KfW-Förderung ist ein eigenes Elektroauto – bereits vorhanden oder zumindest verbindlich bestellt. Hierbei muss es sich um ein rein batterieelektrisch betriebenes Elektroauto („BEV“) handeln.
Das wird gefördert:
- Kauf einer fabrikneuen Wallbox mit mindestens 11 kW Ladeleistung
- Kauf einer fabrikneuen Photovoltaikanlage (mit mindestens 5 kWp Leistung) oder Erweiterung der bestehenden PV-Anlage um 5kWp
- Kauf eines fabrikneuen Batteriespeichers (mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität)
- Ein Energiemanagementsystem zur Eigenverbrauchsoptimierung
- Einbau und Anschluss der Photovoltaikanlage, inklusive Installationsarbeiten
Das wird nicht gefördert:
Einzelne Komponenten können nicht gefördert werden. Unterschreiten die Gesamtkosten der neuen PV-Anlage den Zuschussbetrag, ist eine Förderung ausgeschlossen. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich. Neubauten vor Einzug, Eigentumswohnungen, ausschließlich vermietete Objekte, Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen werden nicht gefördert. Eine mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss (KfW 442) ist ausgeschlossen.